Arztbegleitung für Senioren: Termine, Einkäufe und Erledigungen
Ein Arzttermin, der Wocheneinkauf oder ein Gang zum Amt fallen leichter, wenn jemand mitkommt. Sie beschreiben Termin und Weg, und wir prüfen, wer Sie oder Ihre Angehörigen begleiten kann.
Wobei jemand mitkommen kann
Typische Anlässe, die Sie in der Anfrage angeben können:
- Arzt- und Praxistermine, einschließlich der Wartezeit
- Gemeinsamer Wocheneinkauf oder Einkauf in Ihrem Auftrag
- Wege zu Apotheke, Post, Bank oder Behörden
- Friseur, Veranstaltungen oder Besuche bei Freunden
Was wir gesondert klären – oder nicht anbieten
- Die Begleitung ist nicht medizinisch: Die Begleitperson trifft keine Entscheidungen und gibt keine medizinischen Auskünfte.
- Fahrten sind nicht automatisch Teil der Begleitung. Partner, Berechtigungen, Versicherung und Fahrzeug müssen vor einer Zusage gesondert geklärt sein.
- Keine Krankenfahrten, kein Rollstuhltransport und keine Abrechnung mit der Krankenkasse.
- Keine Abrechnung über den Entlastungsbetrag.
So planen wir eine Begleitung
Wählen Sie in der Anfrage „Begleitete Ausflüge“ oder „Einkaufen / Besorgungen“ und geben Sie an, ob Fahrten nötig sind. Konkrete Termine besprechen wir danach mit Ihnen.
Für einmalige Termine ist etwas Vorlauf hilfreich, denn zuerst klären wir, wer an Ihrem Ort verfügbar ist.
Vor dem Termin wissen Sie, wer kommt, wann die Begleitperson da ist und was die Begleitung kostet.
Was danach passiert
- Ihre Anfrage erscheint sofort in Ihrem Kundenbereich.
- Unser Team prüft sie und meldet sich auf dem Kontaktweg, den Sie gewählt haben.
- Sie erhalten einen Vorschlag mit Umfang und Preis – und entscheiden in Ruhe.
Was eine Begleitung kostet
Entscheidend sind die Dauer einschließlich Wartezeit, die Wege, ob ein Auto gebraucht wird und wie oft Sie Begleitung wünschen. Den Preis erfahren Sie im Vorschlag; die Anfrage kostet nichts.
Wichtig zur Finanzierung: Wir rechnen derzeit nicht mit Pflege- oder Krankenkassen ab. Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI können Sie bei uns deshalb nicht einsetzen.
Häufige Fragen
Zahlt die Kranken- oder Pflegekasse die Begleitung?
Nicht bei uns: Wir rechnen weder mit Kranken- noch mit Pflegekassen ab, die Begleitung ist privat bezahlt. Mit Pflegegrad lassen sich nach Landesrecht anerkannte Angebote über den Entlastungsbetrag abrechnen; welche das in Ihrer Nähe sind, weiß zum Beispiel ein Pflegestützpunkt.
Können Sie mich zum Termin fahren?
Nur, wenn wir das vorher gesondert bestätigen können: Ein geeigneter Partner, die nötigen Berechtigungen, eine Versicherung und ein Fahrzeug müssen feststehen. Bis dahin planen wir die Begleitung ohne eigene Fahrt.
Darf die Begleitperson mit ins Sprechzimmer?
Wenn die begleitete Person das möchte und die Praxis einverstanden ist, ja. Medizinische Fragen beantwortet die Begleitperson aber nicht – das bleibt Sache der Ärztin oder des Arztes.
Kann ich kurzfristig eine Begleitung anfragen?
Ja, aber wir können sie erst zusagen, wenn wir geprüft haben, wer verfügbar ist. Je früher Sie anfragen, desto besser.
Erzählen Sie uns, was gebraucht wird.
Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Lieber zuerst eine Frage stellen? Schreiben Sie an care@gmedac.com
